Garantie & Gewährleistung

1. Allgemeine Reparatur- und Werkstattleistungen

Auf alle von uns erbrachten Reparatur- und Werkstattleistungen geben wir eine Garantie von 12 Monaten.

In erster Linie ist es unser Anspruch entstandenen Mangel selbst zu beheben. Schreibt uns daher bitte eine Mail, inklusive einiger Bilder oder Videos, damit wir uns einen ersten Überblick verschaffen können. Anschließend treten wir mit euch in Kontakt und finden gemeinsam eine Lösung.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir nicht in Pauschalhaftung genommen werden können und wollen, für jedes Problem, dass nach einer Reparatur entsteht. Es gilt daher zu prüfen, ob das Problem mit unserer Reparatur in Zusammenhang steht oder nicht.

Ist dem so, dann haben wir auf unserer Seite zu prüfen, ob ein Fehler unserer Reparaturleistung verantwortlich ist oder ob das Bauteil defekt ist. Ist das Bauteil defekt, dann liegt die Verantwortung der Regulierung beim Hersteller.

Bitte seid euch bewusst darüber, dass es uns ein persönliches Anliegen ist gute Reparaturergebnisse abzuliefern. Es uns wichtig, dass ihr zufrieden seid. Das bedeutet, dass wir bei Sachverhalten, bei denen die Verantwortung nicht klar ist, eher in die Verantwortung gehen als dass wir diese von uns weisen.

 

2. Generalüberholung von VW Bussen der Generationen T1 bis T4

Erweiterte Bedingungen bieten wir an, wenn ihr euch von uns einen generalüberholten VW Bus habt bauen lasst. Von einem generalüberholten VW Bus reden wir, wenn folgenden Kriterien erfüllt sind:

Restaurierung T3

In diesem Fall geben wir für die komplette Technik pauschal eine Garantie von 2 Jahren. Für die kompletten Karosseriearbeiten geben wir eine Garantie auf Durchrostungen von 8 Jahren.

Warum können wir im Bereich generalüberholter Busse andere Garantiebedingungen anbieten als im Bereich der allgemeinen Reparatur- und Werkstattleistungen?

Das liegt daran, dass wir im Bereich der Generalüberholung eines VW Busses jedes einzelne Bauteil in der Hand hatten und geprüft haben. Das ist bei einer partiellen Reparatur oder Teilrestaurierung nicht der Fall.

 

3. Allgemeine Hinweise im Schadensfall

Reklamationen und Nacharbeiten sind nie schön. Weder für euch noch für uns.

Sie liegen aber in der Natur der Sache und wir sollten versuchen sie positiv sehen. Ein Mangel bedeutet immer auch, dass eine Dysfunktionalität aufgezeigt wird, die rechtzeitig behoben werden kann. Das gewünschte Ursprungsergebnis wird demnach nur etwas zeitversetzt erreicht.

Daher empfehlen wir in solchen Situationen sachlich zu bleiben, um mit uns in eine zielführende Lösungsfindung gehen zu können.

Grundsätzlich empfehlen wir euch einen ADAC-Plus-Mitgliedschaft abzuschließen.

Nimm Kontakt mit uns auf!

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